Gleichbehandlung von Männern und Frauen gemäß §9 Versicherungsaufsichtsgesetz
Geschlechtsspezifische Prämien
Veröffentlichung gem. §9 VAG
Bei der Prämienfestsetzung unterscheidet die VICTORIA-VOLKSBANKEN Versicherungsaktiengesellschaft grundsätzlich nicht zwischen den Geschlechtern.
Lediglich bei folgenden Versicherungsprodukten wird das Geschlecht auf Grund statistischer Daten bei der Prämienberechnung berücksichtigt. Die Festsetzung der Prämienhöhe erfolgt ausschließlich aufgrund der nachstehenden versicherungsmathematischen und statistischen Daten:
Unfallversicherung
Für die Unfallversicherung wurden die relevanten Daten aus den Freizeitunfallstatistiken des Kuratoriums für Verkehrssicherheit herangezogen, aus denen unterschiedliche Schadenshäufigkeiten in Abhängigkeit von Alter und Geschlecht ersichtlich sind. Details siehe Versicherungsverband Österreich.
Lebensversicherung
Für die Lebensversicherung werden die Österreichischen Sterbetafeln, die auf der Website der Statistik Austria veröffentlicht sind, verwendet. Sie zeigen die unterschiedlichen Datengrundlagen.
Die Rechnungsgrundlagen für die Rentenversicherung AVÖ2005R sowie die Rechtsgrundlagen für die Pensionsversicherung Pagler&Pagler 1999-P (Darstellung der relativen Differenzen für bestimmte Altersgruppen) sind auf der Website der Aktuarvereinigung Österreichs (AVÖ) veröffentlicht.
